Von A bis Z
A | ABSENZEN VON LEHRPERSONEN Die Schule stellt sicher, dass die Schüler:innen während den Blockzeiten unterrichtet werden. Kurzfristig übernehmen Lehrpersonen einzelne Lektionen des Unterrichts für die abwesende Lehrkraft. Die Lektion um 7:20 Uhr, bzw. die Mittagslektion um 12:55 Uhr fallen aus. Bei längeren Abwesenheiten organisiert die Schulleitung ein Vikariat. ARZTBESUCHE Wir bitten die Eltern, Arztbesuche wenn immer möglich ausserhalb der Unterrichtszeit anzusetzen. So verpassen die Schüler:innen keinen Stoff und lernen, sich mit gegebenen Strukturen zu arrangieren. Sollte dies trotzdem einmal nicht möglich sein, sind die Schüler:innen dafür verantwortlich, den verpassten Schulstoff unaufgefordert aufzuarbeiten. |
B | BEAUFSICHTIGTES LERNEN Im Beaufsichtigten Lernen (BAL) unterstützen Lehrpersonen mehrmals wöchentlich die Schüler:innen in einzelnen Lektionen bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben. Der Besuch des BAL ist kostenlos, freiwillig und bedarf keiner Anmeldung. Das BAL ist in unser Lern- und Förderzentrum integriert. Für weitere Infos schauen Sie bitte unter "Lern- und Förderzentrum" nach. BERUFSBERATUNG Die Berufsberatung des biz Winterthur unterstützt Schüler:innen, Eltern und Lehrpersonen bei der Berufsfindung und bei der Lehrstellensuche. https://www.zh.ch/de/bildungsdirektion/amt-fuer-jugend-und-berufsberatung/biz-winterthur.html
BESUCHSMORGEN In der Sekundarschule finden jährlich zwei Besuchsmorgen an unterschiedlichen Tagen statt. Die aktuellen Daten finden Sie in der Agenda. BLOCKZEITEN An der Sekundarschule Winterthur-Stadt gelten folgende Blockzeiten: 8:20 Uhr bis 11:50 Uhr und 13:45 Uhr bis 16:20 Uhr. |
D | DAZ (DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE) Wenn ein Kind neu zuzieht oder über wenig Deutschkenntnisse verfügt, wird es in Kleingruppen in der Sprache Deutsch speziell gefördert. Dieses Angebot kann für jedes Kind bis zu drei Jahre lang bestehen. DREITEILIGE SEKUNDARSCHULE Die Sekundarschule Winterthur-Stadt wird mit den drei Stufen A, B, C geführt. Nach der Primarschule werden die Schüler:innen der Sekundarschule Abteilung A, B oder C zugeteilt. |
E | ELTERNGESPRÄCHE Die Lehrpersonen stehen für Standortgespräche zur Verfügung. Die Initiative für ein Elterngespräch kann von der Lehrperson oder von den Eltern ergriffen werden. Die Fachlehrpersonen werden von den Klassenlehrpersonen in die Vorbereitung der Gespräche einbezogen oder sind beim Gespräch dabei. ELTERNRAT Die Eltern sind im Elternrat organisiert. Seine Ziele sind der Erfahrungsaustausch unter den Eltern, der vermehrte Kontakt mit Lehrpersonen und Schulleitung, der zum gegenseitigen Verständnis führen soll, sowie die Optimierung der Rahmenbedingungen in und um die Schule durch gemeinsame Aktivitäten. Der Elternrat unterstützt die Lehrpersonen im schulischen Bereich sowie bei Anlässen. |
F | FERIENVERLÄNGERUNG Für zusätzliche Freitage, die nicht über die Jokertage abgedeckt werden können, muss ein schriftliches Gesuch bei der Schulleitung eingereicht werden. |
G | GYMNASIUM Die Sek A ermöglicht Schüler:innen mit guten Leistungen den Anschluss an die Mittelschulen. Der Übertritt kann nach der zweiten oder der dritten Sekundarklasse erfolgen. Die in den jeweiligen Klassen erzielten Noten zählen bei der Aufnahmeprüfung zur Hälfte. Die Sekundarschule führt spezielle Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfung durch. Die Eltern bzw. die Schüler:innen werden über die Durchführung der Kurse informiert.
Weitere Informationen zur Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) finden Sie hier. |
H | HAUSAUFGABEN Hausaufgaben bilden eine obligatorische Ergänzung zum Unterricht. Die Schüler:innen sollen Vertrauen in ihr Können gewinnen sowie selbstständiges Arbeiten mit entsprechender Zeiteinteilung trainieren. Für die Hausaufgaben sollte den Schüler:innen zu Hause ein ruhiger Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Die Lehrpersonen oder Schüler:innen tragen die Hausaufgaben jeweils auf www.schabi.ch ein. |
I | ISR (INTEGRIERTE SONDERSCHULUNG IN DER REGELSCHULE) Dieses Angebot richtet sich an Schüler:innen, die einen hohen Förderbedarf ausweisen und noch zusätzliche Unterstützung brauchen, um in die Regelklasse integriert werden zu können. Ein individueller Förderplan berücksichtigt die Fähigkeiten des Kindes. Dieser wird vom zuständigen Schulischen Heilpädagogen / der zuständigen Schulischen Heilpädagogin (SHP) erstellt. Die ISR schränkt den Schulalltag der Regelklasse nicht ein. |
J | JOKERTAGE Das sind unterrichtsfreie Tage, die möglichst früh bei der Lehrperson mit dem Jokertagformular bezogen werden können. Gemäss Volksschulgesetz und Volksschulverordnung kann jedes schulpflichtige Kind pro Schuljahr zwei zusätzliche Tage (siehe Formular) der Schule fernbleiben. |
K | KLASSENLAGER Eine Woche lang an einem anderen Ort der Schweiz sich weiterbilden und dabei mit Klassenkameraden die Gemeinschaft pflegen können, ist für die meisten Schüler:innen sowie die Lehrerpersonen ein unvergessliches Erlebnis, auch wenn Klassenlager keine Ferienlager sind. Reise, Unterkunft und Exkursionen werden von der Schule bezahlt; der Elternbeitrag an die Verpflegung beträgt Fr. 22.– pro Tag. KONTAKT LEHRPERSON - ELTERN Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist uns sehr wichtig. Wir freuen uns, wenn die Eltern den Kontakt zu den Lehrpersonen suchen. Bei auftretenden Problemen und Fragen wenden Sie sich immer zuerst an die entsprechende Lehrperson. Gelangen Sie erst an die Schulleitung, wenn Konflikte im Gespräch mit der Lehrperson ungelöst bleiben. Die Schule lädt von Zeit zu Zeit zu einem Elternabend ein. KULTURVERMITTLER UND ÜBERSETZER Bei Gesprächen mit fremdsprachigen Eltern können auf Wunsch der Schule oder Eltern kostenlos Kulturvermittler:innen oder Übersetzer:innen beigezogen werden. |
M | MITTAGSTISCH Jugendliche der Sekundarschule Winterthur-Stadt haben die Möglichkeit, im Zeitraum zwischen der Blockzeit am Morgen und dem Nachmittagsunterricht, zwischen 12:00 - 13:30 Uhr, an einem Mittagstisch teilzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Anmeldeformular. |
P | PAUSENAUFSICHT Jeden Tag führen Lehrpersonen gemäss der zum Semsterbeginn erstellten Liste die Pausenaufsicht durch. PROJEKTUNTERRICHT In der 3. Sekundarschulklasse haben die Schüler:innen im Stundenplan wöchentlich zwei Lektionen Projektunterricht. Sie lernen Projekte von der Idee bis zur Präsentation selbstständig zu planen und durchzuführen. Im zweiten Semester erstellen und präsentieren die Schüler:innen ihre Abschlussarbeit. PROJEKTWOCHE Jedes Jahr findet im Frühling eine klassen- und jahrgangsübergreifende Projektwoche statt. |
R | REPETITIONEN Das Modell der Dreiteiligen Sekundarschule gewährt die nötige Durchlässigkeit mit drei Umstufungsterminen in der 1. Klasse und je zwei in der 2. und 3. Klasse. Deshalb gibt es an der Sekundarschule grundsätzlich keine Klassenrepetitionen. Besprechen Sie sich bei Fragen oder Spezialfällen mit der Lehrperson Ihres Kindes oder mit der Schulleitung. |
S | SCHNUPPERLEHREN / SCHNUPPERTAGE Schnupperlehren und Schnuppertage sollten wenn möglich in der Freizeit gemacht werden. Manchmal aber sind Schnupperlehren/-tage nur während der Schulzeit möglich. Schnupperlehren/-tage während der Schulzeit werden nach vorgängigem Gesuch direkt durch die Klassenlehrperson bewilligt. SCHULKONFERENZ In den Schulkonferenzen, geleitet durch die Schulleitung, werden pädagogische und administrative Schulfragen behandelt und Informationen ausgetauscht. Die Konferenzen finden jeweils am Montag in der unterrichtsfreien Zeit statt. SCHULREISEN UND AUSFLÜGE Schulreisen und Schulausflüge ergänzen den Unterricht im Schulzimmer. Wir messen der Sozialisierung unserer Schüler:innen einen hohen Stellenwert zu. Überdies bieten Klassenlager und Schulreisen in andere Gegenden die Möglichkeit, sich direkt vor Ort mit Bildungsinhalten auseinanderzusetzen. Die Eltern werden über Aktivitäten ausserhalb des Schulhauses frühzeitig durch die Lehrpersonen informiert. SCHULSILVESTER Die Sekundarschule Winterthur-Stadt feiert den Schulsilvester traditionell am Abend vor dem letzten Schultag im Kalenderjahr mit einer obligatorischen Schulhausparty. Nach Abschluss des Festes sind die Eltern für die Tätigkeiten ihrer Kinder verantwortlich. SCHULSOZIALARBEIT (SSA) Das Angebot der SSA richtet sich an Schüler:innen, Eltern und Lehrpersonen. Haben Sie als Erziehungsberechtigte/r Fragen zu einem sozialen Thema oder sehen Sie sich mit einem sozialen Problem im Zusammenhang mit Ihrem Kind konfrontiert? Zögern Sie nicht: Nehmen Sie frühzeitig mit dieser unentgeltlichen und neutralen Fachstelle Kontakt auf!
Vielleicht kann das Problem bereits in einem Gespräch gelöst werden. Bei Bedarf können in gemeinsamer Absprache weitere Beteiligte oder Fachstellen beigezogen werden.
|
U | UMSTUFUNGEN Zeigt es sich, dass eine Schülerin oder ein Schüler in der aktuellen Stufe nicht mehr optimal gefördert wird, kann eine Umstufung nötig werden. Sollte eine Abstufung für einen Schüler oder eine Schülerin angezeigt sein, wird spätestens ein Trimester (1. Klasse) oder ein Quartal (2./3. Klassen) vor dem Umstufungstermin die Gefährdung mit den Eltern in einem Gespräch erläutert. An diesem Gespräch werden Massnahmen zur Verbesserung der Lage besprochen. Bis zum nächsten Umstufungstermin sind die Schüler:innen “provisorisch”. Es gibt im Laufe des 1. Jahres an der Sekundarschule drei, im 2. und 3. Jahr zwei Umstufungstermine. Bei einer möglichen Umstufung in ein höheres Niveau schnuppert die Schülerin oder der Schüler vor dem Umstufungstermin einige Wochen in der möglichen Zielklasse. |
V | VELO (HELM) Wir gehen davon aus, dass alle Schüler:innen ein Velo besitzen oder für Schulanlässe, bei denen ein Velo benützt wird, eines ausleihen können. An gemeinsamen Schulanlässen tragen alle einen Velohelm. |
W | WAHLFÄCHER Die Schüler:innen der künftigen 3. Sekundarklassen haben die Möglichkeit, ihre Lektionentafel im Wahlfachsystem mitzugestalten. Die Schüler:innen der 2. Klassen werden über die Wahlbedingungen und -möglichkeiten schriftlich informiert und erhalten eine Beschreibung der Wahlfächer und ein Anmeldeformular. Wir bitten die Eltern, die Unterlagen mit ihrem Kind zu studieren und zu besprechen. Die Klassenlehrpersonen besprechen am Stellwerkgespräch mit den Eltern und den Schüler:innen die Zusammenstellung der Wahlfachpensen. Einige Berufe verlangen die Wahl von gewissen Wahlfächern. Die Schüler:innen sind für diese Abklärungen weitgehend selber verantwortlich. |
Z | ZEUGNISSE Die Zeugnisse werden jeweils Ende Januar und Ende des Schuljahres ausgestellt. In den Sprachfächern werden die einzelnen Kompetenzen (Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen und Sprache im Fokus) nur zum Schuljahresende ausgewiesen. |